Jeder Muslim, Mann, Frau und islamisch volljähriges Kind, der/die frei, sesshaft und wohlhabend ist, ist verpflichtet (wādschib alayh), am Opferfest ein Tier zu opfern. Als wohlhabend gilt, wenn das Vermögen der Person die Erhebungsgrenze (nisāb) 80g als Goldwert erreicht hat. Als Vermögen gelten neben Bargeld und Edelmetalle auch alle materiellen Gegenstände, wie Haus, Auto, Grundstück, auch verliehenes Darlehen, abzüglich die für das Lebensunterhalt nötige ein Haus, ein Auto.

Das Opfer ist eine materielle Ibāda (Gottesdienst) und wird in der Sure al-Hadsch, 22:36-37 wie folgt erwähnt: „Und die Opferkamele haben Wir euch zu Kultzeichen Allahs gemacht. Für euch gibt es in ihnen Gutes. So sprecht den Namen Allahs über sie aus, wenn sie gereiht dastehen. Und wenn sie auf ihre Seite umfallen, dann esst von ihnen und speist den (nicht fragenden) Genügsamen und den  (bittenden) Armen. So haben Wir sie euch dienstbar gemacht, auf dass ihr dankbar seid.

In einer Aussage de Propheten heißt es: „Wer es sich leisten kann und nicht opfert, der soll sich unserer Gebetsstätte nicht nähern!” (Ahmad b. Hanbal, 8273; Ibn Mace, Adahi, 2 (3123)

Weder ihr Fleisch noch ihr Blut erreicht Allah, aber es ist eure Gottesfurcht (Taqwa), die Ihn erreicht. So hat Er sie euch dienstbar gemacht, damit ihr Allah für das, dass er euch rechtgeleitet hat, hochpreist. Und verkünde frohe Botschaft denen, die Gutes tun.”

Während die meisten Tiere zu kommerziellen und persönlichen Zwecken geschlachtet werden, wird der Kurban sowohl zu Gottesdienstzwecken als auch zu wohltätigen Zwecken geschlachtet.

Der Wert dieses Rituals wird um ein Vielfaches gesteigert, wenn das Opferfleisch an Arme, Waisen und bedürftige Schüler der islamische Lehre gespendet und so zum Nutzen des Gemeinwohls beigetragen wird.