Jeder volljährige Muslim muss im Ramadan fassten. Ausgenommen hiervon sind Kranke, welchen das Fasten schädlich ist, sehr Alte, Schwangere ab einem bestimmten Monat, Frauen mit Menstruation und Reisende.
Kranke, welche nicht geheilt werden können und sehr kranke sind bis zum Ableben vom Fassten befreit, müssen aber, wenn sie islamisch Reich sind die Fidye-Lösegeld bezahlen. Die anderen Personen müssen die verfehlten Fastentage nachfassten.

Demnach ist die Fidye eine Ersatzleistung für die nicht gefasteten Tage. Diese Lösegeld ist so hoch, dass damit ein Muslim sein tägliches Fasten brechen kann.

“(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und diejenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt!” (Koran, 2:184).