Im Fiqh (islamische Jurisprudenz) ist die Keffara (Reueabgabe) die allgemeine Bezeichnung für finanzielle oder physische Gottesdienste wie die Befreiung von Sklaven, die Reue-Fasten, die Speisung und Kleidung der Armen, wobei die Person, die gegen bestimmte Religionsverbote verstößt, sowohl für die Bestrafung als auch für die Bitte um Vergebung Allahs verantwortlich gemacht wird. Also vesteht man unter Keffara die gottesdienstliche Handlungen, die im Falle eines Verstoßes gegen bestimmte religiöse Gebote vollbracht werden muss.
Eine der Wichtigsten Keffara ist das Brechen des Fastens vor der Dämmerung ohne eine erlaubten Grund (u.a. lebensbedrohliche Krankheit). Als Keffara muss man 61 Tage ununterbrochen, bei Frauen ausser Menstruation, nachfassten, eine Umwandlung in Geldstrafe ist nicht möglich.
Wenn in Namen von Allah ein Schwur, bzw. ein Versprechen nicht eingehalten werden kann, bei dieser Sünde muss als Reue 10 bedürftige Menschen für einen Tag oder einen Bedürftigen für 10 Tage ernährt werden.



